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Die Leitung der eigenen Tochtergesellschaft in Frankreich kann riskant sein!

Die unentgeltliche Leitung der eigenen Tochtergesellschaft in Frankreich kann teuer und riskant sein!

Die vif Gruppe (ehemals Villafrance) analysiert seit über 20 Jahren die Besonderheiten deutscher Investitionen in Frankreich.

Mit 3.500 Tochtergesellschaften in nahezu allen Branchen – überwiegend in der Rechtsform einer ‚Société par Actions Simplifiée‘ (SAS) – beschäftigen deutsche Unternehmen über 300.000 Menschen in Frankreich. Diese Tochtergesellschaften ermöglichen es, eine lokale Geschäftspolitik zu betreiben, Partnerschaften mit lokalen Unternehmen einzugehen und in einigen Fällen Produkte direkt in Frankreich zu produzieren oder zu lagern.

Ähnlich wie die französische Industrie konzentrieren sich diese Tochtergesellschaften vor allem in einem wirtschaftlich bedeutenden Korridor, der sich von Paris über Lyon und Marseille bis nach Bordeaux erstreckt. Rund 1.000 davon sind in der Region Île-de-France (Paris) angesiedelt.

1. Die Vorteile einer Tochtergesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich ist einfach und schnell. Für ein Budget von weniger als 5.000 € erhalten Sie innerhalb von 2-3 Wochen die zweisprachigen Satzungen, die obligatorische notarielle Registrierung, ein Bankkonto und alle notwendigen Dokumente, um Ihre neue Tochtergesellschaft zu betreiben und in Frankreich Rechnungen zu stellen.

Auch wenn die kommerziellen Vorteile (Anpassung an den französischen Markt) oder die Nähe (Lieferung und Fakturierung in Frankreich) offensichtlich sind, ist es ebenso wichtig, die Vorteile und Risiken des Trennungsprinzips zwischen den Interessen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft zu berücksichtigen.

Diese Unterscheidung ist entscheidend, um die Strategie insbesondere in Investitionsphasen zu strukturieren, Margen zu berechnen oder Verrechnungspreise festzulegen und Mitarbeiter in Frankreich effizient zu verwalten.

Sie ist wesentlich, um Haftungsrisiken (Garantien, Risiken, etc.) zu minimieren und um gegebenenfalls das lokale Team umzustrukturieren oder die geschaffenen Vermögenswerte zu bewerten.

2. Die Tochtergesellschaft nicht selbst leiten

Aus Bequemlichkeit ernennt sich der deutsche Geschäftsführer oft selbst zum „Directeur Général“ seiner Tochtergesellschaft. Diese Vorgehensweise kann sich jedoch als schwerwiegend, komplex und riskant erweisen.

  • Schwerwiegend, da der deutsche Geschäftsführer, so wohlwollend er auch sein mag, nicht die Zeit haben wird, die fast täglichen administrativen Verpflichtungen zu erfüllen (Kontrolle, Unterschriften, Einreichung der Konten, Kündigungen, Einstellungen, etc.).
  • Komplex, da der Geschäftsführer gegenüber den französischen und deutschen Steuerbehörden immer darauf achten muss, die Interessen und Kosten der Tochtergesellschaft von denen der Muttergesellschaft zu trennen. Steuerprüfungen zeigen oft, dass diese Trennungen nahezu unmöglich sind, wenn Geschäftsführer die Funktion sowohl in Deutschland als auch in Frankreich ausüben.
  • Riskant, da das Trennungsprinzip angefochten werden könnte. Mit demselben Geschäftsführer könnten ein Mitarbeiter, ein Kunde oder ein Lieferant leichter die Kontinuität der deutschen und französischen Struktur nachweisen. Dieses einfache Element könnte es einigen Mitarbeitern in Frankreich ermöglichen, eine Zugehörigkeit zur deutschen Gruppe geltend zu machen, Kunden könnten die Verantwortung der Muttergesellschaft leichter in Anspruch nehmen, und die französischen Behörden könnten Transferpreise strenger beurteilen.

3. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die zweite einfache Lösung wäre, den lokalen Vertriebsleiter, oft Franzose und neu eingestellt, als Geschäftsführer zu benennen! Unsere Erfahrung zeigt, dass diese Struktur oft ungeeignet ist, einfach weil ein Vertriebsleiter in erster Linie verkaufen muss und sich gleichzeitig kontrolliert fühlen sollte!

4. Die Vorteile des Modells „Teilzeit-Geschäftsführer für französische Tochtergesellschaften“

Insbesondere wenn die Aktivitäten der Tochtergesellschaft begrenzt bleiben (1-10 Millionen € Umsatz) und die Position eines Vollzeit-Geschäftsführers in Frankreich nicht finanzierbar ist, erweist sich die Einstellung eines „Teilzeit-Geschäftsführers“ als vorteilhaft. Dieser Service ermöglicht es deutschen Muttergesellschaften nicht nur, alle oben genannten potenziellen Konflikte zu umgehen, sondern auch:

  • Das Trennungsprinzip zu respektieren und die Interessen der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft klar zu unterscheiden.
  • Alle lokalen gesetzlichen Verpflichtungen an einen zweisprachigen und erfahrenen Geschäftsführer zu delegieren.
  • Das lokale französische Team aus der Ferne zu kontrollieren.
  • Regelmäßig einen umfassenden Bericht über die Situation der Tochtergesellschaft zu erhalten.
  • Die Betriebskosten dieser neu geschaffenen Struktur nicht noch weiter zu erhöhen.

Dieser Artikel hat keinen rechtlichen Wert und basiert ausschließlich auf Erfahrungen aus der Leitung deutscher Unternehmen und ihrer Tochtergesellschaften in Frankreich.

 

Die Strukturen von vif Solutions begleiten seit über 20 Jahren erfolgreich Unternehmen und öffentliche Institutionen auf dem deutschen und dem französischen Markt.

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Dominique Cherpin