1. Garantien
Eine deutsche Muttergesellschaft muss oft Garantien bereitstellen, insbesondere in der Anfangsphase, um die Aktivitäten ihrer Tochtergesellschaft in Frankreich zu unterstützen.
1. Bankbürgschaften: diese Garantien verpflichten die Muttergesellschaft, die finanziellen Verpflichtungen der Tochtergesellschaft gegenüber Dritten zu übernehmen, wie etwa bei Kreditlinien für die Anschaffung von Maschinen.
Beispiel: Eine deutsche Muttergesellschaft bürgt für eine Kreditlinie von 2 Millionen Euro, die von der Tochtergesellschaft zur Errichtung eines neuen Produktionsstandorts in Lyon genutzt wird. Der Standort soll 50 Arbeitsplätze schaffen und die lokale Produktionskapazität um 30 % steigern. Dadurch erhöht die Tochtergesellschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem französischen Markt.
2. Patronatserklärungen: diese Garantien betreffen zB. die Rückzahlung von Krediten.
Beispiel: Die Muttergesellschaft gibt eine schriftliche Patronatserklärung ab, um sicherzustellen, dass ein lokales Bankinstitut ein Darlehen von 3 Millionen Euro an die Tochtergesellschaft zur Finanzierung eines Innovationsprojekts im Bereich erneuerbarer Energien gewährt. Das Projekt zielt darauf ab, die Tochtergesellschaft als regionalen Marktführer in der Entwicklung von Solar- und Windkraftanlagen zu etablieren.
3. Forderungsverzicht (Abandon de créances) mit Rückforderungsvereinbarung. Ein häufig genutztes Instrument in finanziellen Krisensituationen ist der „Abandon de créances“ mit einer Klausel für die Rückzahlung bei Verbesserung der finanziellen Situation („Rückforderungsvereinbarung“).
Dabei verzichtet die Muttergesellschaft vorübergehend auf ihre Forderungen gegenüber der Tochtergesellschaft, mit der Bedingung, dass diese bei einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung zurückgezahlt werden.
Dieses Instrument bietet folgende Vorteile:
- Liquiditätsentlastung: Die Tochtergesellschaft erhält kurzfristig finanziellen Spielraum, ohne dass der Muttergesellschaft ihre Forderungen dauerhaft verloren gehen.
- Steuerliche Optimierung: In Frankreich können diese Abkommen unter bestimmten Voraussetzungen als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen behandelt werden.
Beispiel: Eine deutsche Muttergesellschaft verzichtet auf ein Darlehen in Höhe von 1 Million Euro, um ihrer Tochtergesellschaft in Frankreich eine Restrukturierung zu ermöglichen. Eine Rückforderungsvereinbarung sieht vor, dass das Darlehen bei einem Jahresüberschuss der Tochter von mindestens 500.000 Euro schrittweise zurückgezahlt wird.