Wie eine natürliche Person durchläuft auch eine französische Gesellschaft einen Lebenszyklus.
Ihre französische Tochtergesellschaft – typischerweise eine SAS, SARL oder SA – wurde gegründet, ist gewachsen, hat sich entwickelt und möglicherweise über viele Jahre erfolgreich am französischen Markt etabliert.
Doch irgendwann kann eine Phase kommen, in der das bestehende Geschäftsmodell nicht mehr trägt: Turnaround, Restrukturierung, Carve-out, Veräußerung, Stilllegung – oder im letzten Stadium Liquidation.
Es ist eine Frage der Zeit.
Als Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschaftervertreter sind Sie vermutlich gerade dafür verantwortlich, diesen Zeitpunkt möglichst weit hinauszuschieben – idealerweise über Ihre eigene Amtszeit hinaus.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob eine Tochtergesellschaft theoretisch eines Tages geschlossen werden kann, sondern: Wie früh erkennt die deutsche Muttergesellschaft die Krise und welche Handlungsoptionen bestehen noch, bevor sie die Kontrolle über den Prozess verliert.
1. Restrukturierung vor Insolvenz
Eine Restrukturierung ist nicht zwangsläufig das Eingeständnis eines Scheiterns.
Im Gegenteil: Rechtzeitig eingeleitet kann sie ein wesentliches Instrument sein, um die französische Tochtergesellschaft zu stabilisieren, die verbleibenden Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig die Interessen der deutschen Muttergesellschaft zu schützen.
Je früher gehandelt wird, desto größer ist grundsätzlich der unternehmerische Handlungsspielraum.
Ein Turnaround kann beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen:
- Operative und finanzielle Restrukturierung
- Anpassung von Organisation und Kostenstruktur
- Personalabbau
- Schließung einzelner Standorte oder Geschäftsbereiche
- Veräußerung von Assets oder Aktivitäten
- Carve-out
- Verkauf der Tochtergesellschaft
- Refinanzierung oder Rekapitalisierung
- Neuordnung konzerninterner Finanzierungen
- gegebenenfalls Durchführung eines „Plan de sauvegarde de l’emploi (PSE)“
- Prüfung präventiver französischer Verfahren wie mandat ad hoc, conciliation oder – je nach Situation – procédure de sauvegarde
Erst wenn diese Optionen nicht mehr ausreichen, können gerichtliche Verfahren wie redressement judiciaire oder letztlich liquidation judiciaire relevant werden.
Gerade für deutsche Gesellschafter ist diese Unterscheidung wichtig: Eine Restrukturierung unter Kontrolle des Unternehmens ist etwas grundlegend anderes als eine Sanierung oder Liquidation unter Kontrolle eines französischen Gerichts und der bestellten Verfahrensorgane.
2. Restrukturierung bedeutet Interessenkonflikte
Restrukturierungen werden naturgemäß unterschiedlich wahrgenommen:
- Für die betroffenen Arbeitnehmer ist der Abbau von Arbeitsplätzen eine einschneidende und häufig als ungerecht empfundene Maßnahme.
- Für die Gesellschafter bedeutet eine Restrukturierung zusätzliche Kosten, Managementaufwand und oftmals weiteren Finanzierungsbedarf zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tochtergesellschaft bereits Verluste erwirtschaftet.
- Für die Geschäftsführung kann sie dagegen die notwendige Voraussetzung sein, um die Gesellschaft wieder wettbewerbsfähig zu machen und die verbleibenden Arbeitsplätze zu sichern.
Nur wer nicht an die Endlichkeit wirtschaftlicher Strukturen glaubt, kann davon ausgehen, dass eine Tochtergesellschaft unsterblich ist.
Entscheidend ist deshalb, eine Restrukturierung nicht erst dann vorzubereiten, wenn Liquiditätsprobleme, Verluste oder gesellschaftsrechtliche Schwierigkeiten kaum noch Handlungsspielraum lassen.
3. Die wichtigsten Fragen deutscher Muttergesellschaften
Deutsche Unternehmensgruppen, die uns bei vif-management in solchen Situationen konsultieren, stellen regelmäßig dieselben Fragen.
a) Was kostet eine Restrukturierung in Frankreich?
Die Kosten hängen insbesondere von der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer, deren Betriebszugehörigkeit und Vergütung, den geltenden Tarifverträgen (conventions collectives), den gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsentschädigungen sowie vom Umfang eventueller zusätzlicher Sozialmaßnahmen ab.
Bei größeren Restrukturierungen können insbesondere Maßnahmen im Rahmen eines PSE – Plan de sauvegarde de l’emploi erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
Abfindungen, Freistellungen, Outplacement, Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, Mobilitätsmaßnahmen, Maßnahmen zur Wiedereingliederung sowie gegebenenfalls zusätzliche, mit Arbeitnehmervertretern oder Gewerkschaften ausgehandelte Leistungen.
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Der finanzielle Worst Case entsteht jedoch häufig nicht durch die geplanten Kosten, sondern durch Fehler im Verfahren.
Eine unzureichend vorbereitete wirtschaftliche Begründung, Fehler bei der Information und Konsultation des CSE, ein unzureichender PSE oder andere Verfahrensfehler können zu erheblichen zusätzlichen Kosten und Rechtsstreitigkeiten führen.
Deshalb sollte ein Restrukturierungsbudget immer auch angemessene Legal-, HR- und Litigation-Risiken berücksichtigen.
b) Wie lange dauert eine Restrukturierung?
Bei einer komplexen Restrukturierung mit Personalabbau und PSE sollte eine deutsche Muttergesellschaft – von der strategischen Vorbereitung bis zur tatsächlichen Umsetzung – mit einem Zeitraum von mehreren Monaten rechnen. In komplexeren Fällen kann das Gesamtprojekt durchaus 7 bis 12 Monate oder länger dauern.
Dabei ist zwischen der eigentlichen gesetzlichen PSE-Prozedur und dem gesamten Restrukturierungsprojekt zu unterscheiden.
Vor Beginn der formellen Arbeitnehmervertretungsverfahren müssen regelmäßig bereits zahlreiche Punkte geklärt sein:
Strategie → Business Case → rechtliche Prüfung → Restrukturierungsszenario → Finanzierung → Kommunikation → CSE-Verfahren → PSE → DREETS → Umsetzung
Gerade deshalb ist es gefährlich, erst mit der Planung zu beginnen, wenn die französische Gesellschaft nur noch über wenige Monate Liquidität verfügt.
c) Wann ist ein PSE erforderlich?
Ein Plan de sauvegarde de l’emploi (PSE) ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen mindestens 10 Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen entlassen möchte.
Der PSE muss Maßnahmen enthalten, die darauf ausgerichtet sind, Kündigungen soweit wie möglich zu vermeiden oder ihre Zahl zu reduzieren und die berufliche Wiedereingliederung der betroffenen Arbeitnehmer zu erleichtern.
Je nach Gestaltung erfolgt die Umsetzung insbesondere über eine kollektivrechtliche Vereinbarung oder ein vom Arbeitgeber erstelltes einseitiges Dokument.
Die französische Arbeitsverwaltung DREETS spielt hierbei eine zentrale Rolle. Je nach Verfahren erfolgt eine validation bzw. homologation des PSE.
Damit wird eine Restrukturierung in Frankreich nicht nur zu einem HR-Projekt, sondern zu einem komplexen arbeitsrechtlichen, finanziellen, operativen und kommunikativen Transformationsprojekt.
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d) Welche Verantwortung trägt die deutsche Muttergesellschaft?
Diese Frage ist für deutsche Unternehmensgruppen besonders wichtig.
In vielen Fällen beginnt die Restrukturierung erst nach einer längeren Verlustphase. Zu diesem Zeitpunkt hat die Muttergesellschaft ihre französische Tochter häufig bereits durch Gesellschafterdarlehen, Cash-Pool-Finanzierungen, Garantien, Patronatserklärungen, Forderungsverzichte oder Kapitalmaßnahmen unterstützt.
Der erste wirtschaftliche Risikobereich betrifft daher die konzerninternen Forderungen.
Reichen die Vermögenswerte der französischen Tochtergesellschaft nicht mehr aus, besteht das Risiko, dass die deutsche Muttergesellschaft ihre Forderungen ganz oder teilweise nicht mehr realisieren kann.
e) Wer finanziert die Restrukturierung?
Eine Gesellschaft, deren Liquidität bereits angespannt ist, kann unter Umständen die Kosten eines umfangreichen Personalabbaus nicht mehr selbst tragen.
Damit kann die Muttergesellschaft wirtschaftlich gezwungen sein, zusätzliche Mittel bereitzustellen, wenn sie eine kontrollierte Restrukturierung ermöglichen und eine Insolvenz vermeiden möchte.
Gerade deshalb muss der Finanzierungsbedarf einer Restrukturierung frühzeitig ermittelt und in die Liquiditätsplanung des Konzerns einbezogen werden.
f) Haftet die deutsche Muttergesellschaft automatisch?
Nein.Eine französische Tochtergesellschaft besitzt grundsätzlich eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet für ihre eigenen Verpflichtungen.
Die Konzernzugehörigkeit allein führt grundsätzlich nicht dazu, dass die deutsche Muttergesellschaft automatisch für sämtliche Schulden ihrer französischen Tochter haftet.
Trotzdem müssen konzernrechtliche und haftungsrechtliche Risiken sorgfältig geprüft werden.
Besondere Aufmerksamkeit verdient unter anderem die Frage einer möglichen co-emploi-Konstellation. Die französische Rechtsprechung stellt hierfür allerdings hohe Anforderungen. Eine enge Konzernsteuerung allein reicht grundsätzlich nicht aus.
Problematisch kann es insbesondere werden, wenn die französische Tochtergesellschaft ihre tatsächliche unternehmerische und soziale Autonomie verliert und wesentliche Entscheidungen faktisch vollständig durch die Muttergesellschaft bestimmt werden.
Auch deshalb sollte eine deutsche Konzernzentrale in der Krise zwar eng steuern und kontrollieren, gleichzeitig aber die gesellschaftsrechtliche und operative Eigenständigkeit der französischen Geschäftsführung respektieren und dokumentieren.
g) Welche Alternativen bestehen?
Bevor eine umfangreiche Restrukturierung oder gar Schließung beschlossen wird, sollten unterschiedliche Szenarien miteinander verglichen werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Turnaround: Fortführung der Gesellschaft mit operativer und finanzieller Restrukturierung
- Carve-out / Asset Deal: Veräußerung einzelner Aktivitäten, Assets oder Geschäftsbereiche
- Share Deal: Verkauf der Anteile an der französischen Tochtergesellschaft
- Teilweise Stilllegung: Schließung einzelner Standorte oder Geschäftsbereiche
- Geordnete Betriebseinstellung: Vorbereitung einer kontrollierten Einstellung der Geschäftstätigkeit
- Präventive Restrukturierungsverfahren: Insbesondere mandat ad hoc oder conciliation können in geeigneten Situationen helfen, Lösungen mit Gläubigern vertraulich vorzubereiten
- Sauvegarde: Gerichtliches Schutzverfahren für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind, ihre Schwierigkeiten aber nicht mehr allein überwinden können
- Redressement judiciaire: Gerichtliches Sanierungsverfahren bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, sofern eine Fortführung noch möglich erscheint
- Liquidation judiciaire: Ist eine Sanierung offensichtlich nicht mehr möglich, kann die gerichtliche Liquidation das letzte Stadium darstellen
Die wirtschaftlich günstigste Lösung ist dabei nicht zwangsläufig diejenige mit den niedrigsten unmittelbaren Kosten.
Entscheidend sind auch Zeit, Haftungsrisiken, Reputation, Kundenbeziehungen, Know-how, Arbeitnehmerbindung und die Auswirkungen auf den gesamten Konzern.
h) Restrukturierung ist ein Projekt – kein Ereignis
Bevor eine Restrukturierung offiziell eingeleitet wird, sollte zunächst ein spezialisiertes französisches Arbeits- und Restrukturierungsrechtsteam eingebunden werden.
Gleichzeitig muss die deutsche Muttergesellschaft eine zweite, häufig unterschätzte Frage beantworten: ist die lokale Geschäftsführung in Frankreich tatsächlich in der Lage, eine solche Restrukturierung zu führen?
Die Geschäftsführung muss parallel zum Tagesgeschäft ein komplexes Turnaround-Projekt steuern und dabei mit zahlreichen Stakeholdern kommunizieren:
Gesellschafter – CSE – Arbeitnehmer – Gewerkschaften – DREETS – Banken – Gläubiger – Kunden – Lieferanten – Berater – Wirtschaftsprüfer – Konzernzentrale
Dies verlangt nicht nur juristisches Verständnis, sondern auch Leadership, Krisenkommunikation, Verhandlungskompetenz und konsequentes Projektmanagement.
Dabei können wir Sie unterstützen:
Qivive www.qivive.com begleitet Sie bei den rechtlichen und strategischen Fragestellungen einer Restrukturierung.
vif-management www.vif-management.com übernimmt bei Bedarf die operative Umsetzung vor Ort in Frankreich.
i) Typischer Ablauf einer Restrukturierung
- Turnaround Assessment
Analyse der finanziellen, operativen und personellen Situation sowie der Krisenursachen. - Business Case & Szenarien
Vergleich von Fortführung, Restrukturierung, Teilstilllegung, Verkauf und Schließung. - Legal & HR Assessment
Prüfung der arbeitsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und insolvenzrechtlichen Risiken. - Finanzierung
Ermittlung des Cash-Bedarfs und Klärung, welche Mittel die Tochtergesellschaft bzw. der Konzern bereitstellen muss. - Vorbereitung des Sozialdialogs
Vorbereitung der Information und Konsultation des CSE sowie gegebenenfalls der Verhandlungen mit Gewerkschaften. - PSE und DREETS
Ausarbeitung des PSE, Durchführung der vorgeschriebenen Verfahren und Einbindung der zuständigen Arbeitsverwaltung. - Umsetzung
Durchführung der Personalmaßnahmen, Reorganisation und operative Umsetzung des Zielmodells. - Kommunikation & Stakeholder Management
Kontinuierliche und abgestimmte Kommunikation mit Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, Banken, Gesellschaftern und Behörden. - Turnaround Management
Stabilisierung der verbleibenden Organisation und Sicherstellung, dass die Restrukturierung tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung von Ergebnis und Liquidität führt.
j) Die größte Gefahr: zu spät handeln
Bei einer französischen Tochtergesellschaft in der Krise ist Zeit ein entscheidender Vermögenswert.
Solange Liquidität, Vertrauen der Stakeholder und unternehmerische Entscheidungsfreiheit vorhanden sind, bestehen verschiedene Handlungsoptionen.
Mit fortschreitender Krise reduziert sich diese Freiheit:
Aus einem Turnaround wird eine Restrukturierung. Aus einer Restrukturierung kann ein Redressement judiciaire werden. Und wenn keine realistische Sanierungsperspektive mehr besteht, endet der Prozess möglicherweise in der Liquidation judiciaire.
Die entscheidende Aufgabe einer deutschen Muttergesellschaft besteht deshalb nicht darin, eine Restrukturierung möglichst lange zu vermeiden. Sie besteht darin, früh genug zu handeln, um sie noch selbst gestalten zu können.
Denn eines Tages wird vielleicht auch Ihre französische Tochtergesellschaft geschlossen. Die entscheidende Frage ist nicht wann – sondern unter welchen Bedingungen.