Anstatt Vermögenswerte zu verkaufen oder den Betrieb einzustellen, kann die deutsche Muttergesellschaft in Erwägung ziehen, bestimmte Vermögenswerte oder Geschäftsbereiche der französischen Tochtergesellschaft zu lizenzieren oder als Franchise zu vergeben.
Anstatt die Vermögenswerte direkt zu verkaufen oder die Tochtergesellschaft zu schließen, werden bei diesem Ansatz über Lizenzverträge oder Franchisevereinbarungen Dritte mit dem Betrieb bestimmter Geschäfte oder der Verwaltung von Schlüsselvermögen beauftragt.
Auf diese Weise kann eine Einnahmequelle erhalten bleiben und gleichzeitig die betriebliche Belastung verringert werden.
1. Lizenzierung von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen
Dabei erhält ein Dritter, meist ein französisches Unternehmen, das Nutzungsrecht an bestimmten Vermögenswerten wie Marken, Technologien oder Patenten, während das Eigentum bei der Muttergesellschaft bleibt.
So bleiben die Vermögenswerte unter Kontrolle, während gleichzeitig passive Einnahmen für die Mutter- oder Tochtergesellschaft generiert werden.
Vorteile:
- Eigentum bleibt erhalten: Die Vermögenswerte bleiben im Besitz der deutschen Muttergesellschaft oder ihrer französischen Tochtergesellschaft, während die Nutzungsrechte vorübergehend an einen Dritten vergeben werden.
- Regelmäßige Einkünfte: Die durch die Lizenz generierten Gebühren oder Tantiemen sorgen für einen kontinuierlichen Cashflow.
- Flexible Rückführung: Die Lizenz kann zeitlich oder geografisch begrenzt werden, so dass die Muttergesellschaft nach Ablauf der Lizenzdauer wieder die volle Kontrolle über die Vermögenswerte zurückerlangt.
Nachteile:
- Risiko der Fehlnutzung: Der Lizenznehmer könnte die Vermögenswerte oder den Betrieb nicht gemäß den Standards der Muttergesellschaft nutzen und so einen Image- oder Qualitätsschaden riskieren.
- Kontrollverlust: Obwohl die Muttergesellschaft das Eigentum behält, hat sie wenig Einfluss auf die tägliche Verwaltung der lizenzierten Vermögenswerte.
Ablauf:
- Ermittlung der zu lizenzierenden Vermögenswerte oder Geschäfte: Auswahl strategischer Vermögenswerte (Patente, Marken usw.), die für Dritte von Interesse sein könnten.
- Aushandlung von Lizenzverträgen: Festlegung der Vertragsbedingungen, einschließlich der Laufzeit, der betroffenen Gebiete und der Lizenzgebühren.
- Überwachung der Nutzung durch den Lizenznehmer: Einrichtung eines Kontrollrahmens, um sicherzustellen, dass der Lizenznehmer die Bedingungen für die Nutzung der Vermögenswerte einhält.
2. Franchising von Geschäftsbetrieben
Beim Franchising gewährt die Muttergesellschaft einem Dritten (dem Franchisenehmer) das Recht, eine oder mehrere Einheiten der Tochtergesellschaft unter ihrer Marke zu betreiben – gegen eine einmalige Einstiegsgebühr und laufende Lizenzgebühren. Im Gegensatz zur reinen Lizenzvergabe umfasst das Franchising in der Regel den gesamten Geschäftsbetrieb, einschließlich betrieblicher Abläufe, Standards und Markenrichtlinien.
Vorteile:
- Erweiterung ohne Kapitalaufwand: Der Franchisenehmer trägt die Investitions- und Betriebskosten, während die Muttergesellschaft Gebühren erhebt.
- Aufrechterhaltung der Marke: Die Muttergesellschaft behält die Kontrolle über die Markenstandards und Prozesse, wodurch eine einheitliche Qualität gewährleistet wird.
- Risikominimierung: Der Franchisenehmer übernimmt die finanziellen und betrieblichen Risiken, wodurch die Belastung der Tochtergesellschaft oder der Muttergesellschaft verringert wird.
Nachteile:
- Eingeschränkte Kontrolle: Obwohl die Muttergesellschaft die Normen vorgibt, verwaltet sie nicht direkt die täglichen Operationen des Franchisenehmers.
- Reputationsrisiko: Wenn der Franchisenehmer scheitert, kann sich dies negativ auf den Ruf der Marke auswirken.
- Rechtliche und administrative Anforderungen: Die Einführung eines Franchisesystems erfordert detaillierte Verträge sowie begleitende Unterstützungs- und Schulungsstrukturen.
Ablauf:
- Auswahl geeigneter Vermögenswerte oder Geschäftszweige: Identifizierung von Bereichen oder Einheiten, die sich für ein Franchising eignen, ohne die Gesamtstruktur und Funktionsweise der Tochtergesellschaft zu beeinträchtigen.
- Erstellung von Lizenz- oder Franchiseverträgen: Erstellung von Verfahrenshandbüchern, Qualitätsstandards und Schulungsmaterialien für Franchisenehmer.
- Suche und Auswahl geeigneter Partner: Auswahl lokaler oder internationaler Partner, die in der Lage sind, die Anforderungen der Marke zu erfüllen.
- Aushandlung der Franchise-Bedingungen: Vereinbarung über Anfangsgebühren, Lizenzgebühren und Betriebsbedingungen.
- Überwachung der Leistung der Franchisenehmer: Regelmäßige Kontrollen, um sicherzustellen, dass der Betrieb den Standards der Muttergesellschaft entspricht.