1. Unterschiede zwischen einem Wirtschaftsprüfer (WP) in Deutschland und einem Commissaire aux Comptes (CAC) in Frankreich
1.1 Berufsbezeichnung und Ausbildung
- In Deutschland wird der Titel „Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüferin“ (WP) auf Antrag nach bestandenem Wirtschaftsprüferexamen durch die Wirtschaftsprüferkammer vergeben. Die klassische Ausbildung erfolgt meist über ein BWL- oder juristisches Studium mit Schwerpunkt Rechnungswesen/Steuern, gefolgt von einer mehrjährigen Praxiszeit und einer mehrjährigen Vorbereitung auf das anspruchsvollen Wirtschaftsprüferexamen.
Steuerberater und vereidigte Buchprüfer können eine verkürztes Wirtschaftsprüferexamen ablegen. Ebenso sind den letzten Jahren durch akkreditierte Studiengänge neue Ausbildungswege zum Wirtschaftsprüfer entstanden. - In Frankreich ist der Commissaire aux Comptes (CAC) eine spezifische Berufsbezeichnung, die nach einem Masterabschluss in Rechnungslegung oder Wirtschaftsprüfung sowie einer praktischen Ausbildung mit einer Abschlussprüfung erlangt wird. Die Ausbildung erfordert ein „Diplôme d’Expertise Comptable (DEC)“, das durch eine mehrstufige Prüfungsstruktur und ein dreijähriges Berufspraktikum erreicht wird.
1.2 Tätigkeiten
- Der deutsche Wirtschaftsprüfer (WP) hat eine breite Palette an Aufgaben. Er darf freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen nach HGB oder IFRS durchführen, Unternehmensbewertungen sowie steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung leisten…
- Der französische Commissaire aux Comptes hingegen hat eine ähnliche Funktion wie der deutsche Wirtschaftsprüfer, darf aber keine Steuerberatung durchführen. Diese Aufgabe übernimmt der Expert-Comptable, der auch Buchhaltungsdienstleistungen anbietet.
1.3 Berufliche Regulierung
- In Deutschland ist der Beruf des Wirtschaftsprüfers durch Wirtschaftsprüfungsgesetz (WPO) geregelt. Die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und insbesondere als gesetzlicher Abschlussprüfer unterliegt der Berufsaufsicht durch die Wirtschaftsprüferkammer und die Abschlussprüferaufsichtsstelle. Wirtschaftsprüfer die gesetzliche Abschlussprüfungen durchführen müssen diese Tätigkeit vorher anzeigen und unterliegen einer erweiterten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle. Für andere Prüfungen und Beratungsleistungen gelten weniger restriktive Vorschriften.
- In Frankreich erfolgt die Regulierung durch die Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes (CNCC), die die Abschlussprüfer überwacht, während die Ordre des Experts-Comptables (OEC) für Steuerberater und Buchhalter zuständig ist. Beide Berufsgruppen unterliegen strengen ethischen und beruflichen Standards.
1.4 Prüfungspflicht
- In Deutschland unterliegen insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie mittelgroße und große Kapitalgesellschaften oder vergleichbare Gesellschaften der gesetzlichen Prüfungspflicht. Diese gesetzliche Prüfung müssen durch einen als gesetzlichen Abschlussprüfer registrierten Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.
- In Frankreich besteht eine Prüfungspflicht für alle Gesellschaften, die bestimmte Umsatz-, Bilanz- oder Mitarbeitergrenzen überschreiten, sowie für bestimmte Branchen und gemeinnützige Organisationen. Eine Pflichtprüfung durch einen Commissaire aux Comptes ist nur für größere Unternehmen notwendig, während kleinere Unternehmen weniger strenge Vorschriften haben.
Während der deutsche Wirtschaftsprüfer sowohl Abschlussprüfer als auch steuerlicher Berater sein kann, sind in Frankreich diese Aufgaben strikter getrennt: Der „Commissaire aux Comptes“ prüft Abschlüsse, während der „Expert-Comptable“ Buchhaltung und Steuerberatung übernimmt. Die Ausbildungssysteme sind ebenfalls unterschiedlich, aber beide Berufe erfordern eine lange und anspruchsvolle Qualifikation.