Der Eindruck, dass seine französische Tochtergesellschaft allmählich zu einer unverständlichen und unkontrollierten „Black Box“ geworden ist, sollte Sie zu einer Reaktion zwingen. Die Muttergesellschaft kann haftbar gemacht werden, wenn von dritter Seite nachgewiesen wird, dass die Mindestkontrolle nicht eingehalten wurde.
Um eine gute Übersicht zu gewährleisten, wird dringend empfohlen, Manager einzusetzen, die nicht nur zweisprachig sind, sondern Ihnen auch alle kulturellen, sozialen und rechtlichen Unterschiede zwischen Frankreich und Deutschland erklären können.
Um mit einer Steuerprüfung, einem Entlassungsverfahren, einem Rechtsstreit oder einfach nur mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses (die bekannten „comptes annuels“) fertig zu werden, werden Sie schnell feststellen, dass das deutsche System dem französischen sehr ähnlich, aber dennoch anders ist.
Der Teufel steckt im Detail!