Know-How

Verpflichtungen des Geschäftsführers in Frankreich

Besitzen Sie eine Tochtergesellschaft in Frankreich? Der Geschäftsführer Ihrer S.A.R.L. (Société à responsabilité limitée) in Frankreich hat verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zu beachten.

Hier sind einige der wichtigsten:

1. Gründung und Eintragung ins Handelsregister

  • Der Geschäftsführer muss die SARL beim Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) anmelden.

2. Buchführung und Jahresabschluss

  • Der Geschäftsführer ist für die sorgfältige und gewissenhafte Buchführung der Gesellschaft, sowie für die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zuständig.

3. Durchführung der Gesellschafterversammlung

  • Der Geschäftsführer muss die Gesellschafter zur jährlichen Generalversammlung (Assemblée générale) einberufen, um die Jahresabschlüsse zu genehmigen. Anschließend übermittelt er den Gesellschaftern den Geschäftsbericht.

4. Sorgfaltspflicht und Einhaltung der Satzung

  • Der Geschäftsführer muss die Satzung der SARL respektieren und stets im Interesse der Gesellschaft handeln.
  • Dabei muss er jegliche Interessenskonflikte beilegen.

5. Zivil- und strafrechtliche Verantwortung

  • Der Geschäftsführer haftet zivilrechtlich gegenüber der Gesellschaft und Dritten. Er kann persönlich für Pflichtverletzungen zur Verantwortung gezogen werden.

6. Steuererklärung

  • Der Geschäftsführer meldet die Ergebnisse der SARL an das zuständige Finanzamt.
  • Er stellt die Zahlung der geschuldeten Steuern und Abgaben sicher.

7. Versicherungen

  • Der Geschäftsführer schließt alle erforderlichen Versicherungen ab, um Risiken in Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft abzudecken.

8. Kommunikation mit den Gesellschaftern

  • Der Geschäftsführer sorgt für die regelmäßige Übermittlung von Informationen über die Situation der Gesellschaft an die Gesellschafter.

9. Insolvenzantragspflicht

  • Ist das Unternehmen zahlungsunfähig, muss der Geschäftsführer innerhalb von 45 Tagen eine Erklärung (die sogenannte „dépôt de bilan“ oder „déclaration de cessation de paiements“ – Insolvenzanmeldung) beim Tribunal de commerce abgeben.

Diese Liste ist informativ und nicht vollständig. Der Geschäftsführer einer SARL muss sich an alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich halten.

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Ihre Kontaktperson

GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER | VIF MANAGEMENT

Dominique Cherpin